Durch den Erlass des Landes ruht bereits am Montag der Unterricht in den Gladbecker Schulen. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17. März, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Notbetreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung. Anschließend werden Notklassen und –gruppen eingerichtet, die für Kinder und Jugendliche, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, eine Betreuung sicherstellt. Dazu zählen u.a. Menschen mit Berufen im Gesundheitsbereich, bei der Polizei, der Feuerwehr oder auch in Berufen der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Sämtliche Kindertagesstätten und Kindertagespflegen in Gladbeck sind ab Montag geschlossen. Für eine Notbetreuung müssen sich Eltern mit der jeweiligen Kindertagesstätte in Verbindung setzen.