Äußerst beunruhigt reagiert Bürgermeister Ulrich Roland auf die jetzt veröffentlichte Urteilsbegründung des Landgerichts Bochum vom 2. Oktober 2018, in dem der Angeklagte wegen der unsachgemäßen Entsorgung von sogenannten Ölpellets zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt wurde.

„Die Aussagen des Landgerichts zu den Ölpellets führen zwangsläufig zu Fragen“, sagt Bürgermeister Ulrich Roland. „Schon die bisherige Medienberichterstattung hat viele Bürgerinnen und Bürger, vor allem viele Anwohner des Kraftwerks verunsichert. Die nun vom Landgericht erhobenen Vorwürfe gegen die staatlichen Kontrollbehörden verstärken die Sorgen und Ängste in der Bürgerschaft weiter.“
In der Urteilsbegründung wird der Umgang mit den Ölpellets seitens der RuhrOel und der Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf kritisch bewertet. Das Landgericht spricht in diesem Zusammenhang sogar von „Versagen mehrerer Kontrollbehörden“ und betont: Die einzig zulässige Entsorgungsform für diese Pellets sei die thermische Entsorgung in einer Sondermüllverbrennungsanlage (oder einer Anlage mit gleichwertigen Genehmigungen).

Vor diesem Hintergrund hat sich Bürgermeister Roland heute erneut an die Bezirksregierung Münster gewendet und dringend um eine Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen des Landgerichts gebeten. Darüber hinaus sei zu überlegen, ob aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht ein vorläufiger Stopp der Verbrennungen bzw. ein Entzug der Genehmigung zur Verbrennung der Ölpellets geboten wäre.

Bürgermeister Roland wird das Thema auch auf die nächste Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck am 14. Februar setzen: „In der letzten Ratssitzung haben uns die Vertreter von BP und Uniper beruhigt, jetzt sorgt das Urteil des Landgerichts Bochum für neue Unruhe und Sorgen. Der Rat der Stadt muss daher Gelegenheit haben, sich im Interesse der Bürgerschaft erneut mit diesem Thema zu beschäftigen. Ich hoffe, dass wir bis dahin klärende Antworten von der Bezirksregierung bekommen.“