Am Donnerstag hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Pandemiegesetz beraten. Die SPD-Landtagsfraktion NRW konnte in einer konstruktiven Diskussion mit den anderen Fraktionen eine deutliche Verbesserung des Pandemiegesetzes erreichen.
Wichtig ist, dass jede Form der Zwangsverpflichtung aus dem Gesetz gestrichen wurde. Der Ausruf einer epidemischen Lage für das Land NRW, die nunmehr nur durch den Landtag bestimmt werden kann, wird nun immer mit einer Frist von zwei Monaten versehen und muss stets neu festgestellt werden. Das gesamte Gesetz wird bis zum 31. März 2021 befristet und besitzt darüber hinaus keine Gültigkeit. In der nächsten Woche wird nun das Gesetz in 3. Lesung beraten.