Da im ersten Wahlgang am vergangenen Sonntag bei den Kommunalwahlen keine Kandidatin und kein Kandidat jeweils die erforderliche absolute Mehrheit erzielt hat, muss in einer Stichwahl bestimmt werden, wer neue Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister der Stadt Gladbeck wird und wer neuer Landrat des Kreises Recklinghausen wird.
Die Wahlräume sind identisch zur Hauptwahl. Natürlich kann auch diesmal vorab per Brief gewählt werden.
Automatisch erhalten die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl alle Personen, die den Antrag bereits bei der Antragstellung zum Wahltermin 13. September mit gestellt haben. Die Unterlagen können voraussichtlich ab Donnerstag (17. September) verschickt werden.
Darüber hinaus muss die Ausstellung von Briefwahlunterlagen schriftlich, mündlich, elektronisch oder online beantragt werden. Mehr erfahrt Ihr auf www.gladbeck.de unter https://bit.ly/3c8dODq!
ind die Bürgerinnen und Bürger nochmals an die Urnen gerufen: Da im ersten Wahlgang am vergangenen Sonntag bei den Kommunalwahlen keine Kandidatin und kein Kandidat jeweils die erforderliche absolute Mehrheit erzielt hat, muss in einer Stichwahl bestimmt werden, wer neue Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister der Stadt Gladbeck wird und wer neuer Landrat des Kreises Recklinghausen wird.
Die Wahlräume sind identisch zur Hauptwahl. Natürlich kann auch diesmal vorab per Brief gewählt werden.
Automatisch erhalten die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl alle Personen, die den Antrag bereits bei der Antragstellung zum Wahltermin 13. September mit gestellt haben. Die Unterlagen können voraussichtlich ab Donnerstag (17. September) verschickt werden.
Darüber hinaus muss die Ausstellung von Briefwahlunterlagen schriftlich, mündlich, elektronisch oder online beantragt werden. Mehr erfahrt Ihr auf www.gladbeck.de unter https://bit.ly/3c8dODq!