Ab sofort sind auch alle Spielplätze in Zweckel mit Verbotsschildern versehen.
Es gilt: Die Nutzung der Anlagen ist ab sofort untersagt, egal ob in Klein- oder Großgruppen. Zu den geschlossenen Plätzen gehören auch Bolzplätze. Insgesamt zählen dazu etwa städtische 100 Anlagen. Darüber hinaus gilt die Regelung auch für private Anlagen (z.B. an größeren Wohneinheiten).
Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden die Einhaltung des Verbotes, u.a. im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzdienstes, kontrollieren. Sie werden die Eltern über die Gefahren informieren und appellieren, keine Spielplätze mehr zu nutzen. Bei vorsätzlicher Nichtbeachtung des Verbots kann die Stadt Gladbeck empfindliche Bußgelder aussprechen oder bei wiederholter Missachtung auch Strafanzeige stellen.
(Quelle: Stadt Gladbeck)