Gladbecker Sport- und Spielplätze sind gesperrt

Ab sofort sind auch alle Spielplätze in Zweckel  mit Verbotsschildern versehen.
Es gilt: Die Nutzung der Anlagen ist ab sofort untersagt, egal ob in Klein- oder Großgruppen. Zu den geschlossenen Plätzen gehören auch Bolzplätze. Insgesamt zählen dazu etwa städtische 100 Anlagen. Darüber hinaus gilt die Regelung auch für private Anlagen (z.B. an größeren Wohneinheiten).

Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden die Einhaltung des Verbotes, u.a. im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzdienstes, kontrollieren. Sie werden die Eltern über die Gefahren informieren und appellieren, keine Spielplätze mehr zu nutzen. Bei vorsätzlicher Nichtbeachtung des Verbots kann die Stadt Gladbeck empfindliche Bußgelder aussprechen oder bei wiederholter Missachtung auch Strafanzeige stellen.

(Quelle: Stadt Gladbeck)

Schulen und Kindergärten ab Montag im Notbetrieb

Durch den Erlass des Landes ruht bereits am Montag der Unterricht in den Gladbecker Schulen. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17. März, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Notbetreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung. Anschließend werden Notklassen und –gruppen eingerichtet, die für Kinder und Jugendliche, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, eine Betreuung sicherstellt. Dazu zählen u.a. Menschen mit Berufen im Gesundheitsbereich, bei der Polizei, der Feuerwehr oder auch in Berufen der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Sämtliche Kindertagesstätten und Kindertagespflegen in Gladbeck sind ab Montag geschlossen. Für eine Notbetreuung müssen sich Eltern mit der jeweiligen Kindertagesstätte in Verbindung setzen.