Die Ampelschaltung in Zweckel wird angepasst

„Schon während der kurzfristigen Sperrung der Beethovenbrücke zur Installation der Behelfsbrücke kam es in Zweckel zu erheblichen Staubildungen im Kreuzungsbereich Feldhauser-/Tunnelstraße,“ so SPD-Vorsitzender Norbert Dyhringer.  „Damit verbunden häuften sich Nachfragen und Wünsche der Zweckeler nach einer verträglichen Lösung.

Um der längerfristigen Umleitungsstrecke über die Feldhauser Straße nach der jetzigen erneuten Sperrung der Brücke und dem damit verbundenen erhöhten Verkehrsaufkommen im Kreuzungsbereich zu begegnen, wird die Ampelschaltung den neuen Bedürfnissen angepasst. Ein entsprechender Auftrag wurde von der Stadt Gladbeck vergeben.

Erfreulich aus Zweckeler Sicht ist auch die Zustimmung der DB AG, die Abrissarbeiten in einer Großaktion an nur einem Wochenende (28. bis 30. Juni) durchzuführen. Dadurch kann eine Vielzahl von kürzeren nächtlichen Arbeitseinsätzen und die damit verbundenen Lärmbelästigungen für die direkten Anwohner verhindert werden.“

Sperrung der Beethovenbrücke ab dem 20. Mai

Ab dem 20.05.19 wird die Brücke Beethovenstraße nun endgültig bis zur Fertigstellung der neuen Brücke für den Verkehr gesperrt.

Die Sperrung schon ca. einen Monat vor dem Abriss der „alten“ Brücke ist wegen der umfangreichen vorbereitenden Arbeiten notwendig. Fußgänger nutzen dann die in den vergangenen Wochen montierte Behelfsbrücke.

Der Fahrzeugverkehr wird über die von der Sperrung nach Ostern bekannte Umleitung geführt.

Dabei ist das Ingenieuramt bemüht, durch eine Änderung der Ampelschaltung die langen Rückstaus vor der Kreuzung Tunnelstr. / Feldhauser Str. zu vermindern.

Trotzdem ist gerade in den ersten Tagen nach Einrichtung der Vollsperrung / Umleitung mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und dadurch auch mit Behinderungen zu rechnen.

Vom 20. bis voraussichtlich 29.05. kommt es auch in der Haydnstraße zu Behinderungen im Fahrzeugverkehr. Es wird eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet.

Fahrzeuge können dann die Haydnstraße im Bereich der Hirschapotheke nur von der Beethovenstraße kommend befahren.

Der Abriss der Brücke ist für das Wochenende vom 28. bis 30.6.19 geplant.

Während der Abrissarbeiten können keine Züge fahren. Dank der Zustimmung der DB AG können die Abrissarbeiten in einer Großaktion an diesem einen Wochenende stattfinden. Dadurch kann aber eine Vielzahl von kürzeren nächtlichen Arbeitseinsätzen vermieden werden.
Für die unvermeidbaren Lärmbelästigungen während der Arbeiten auch nachts bittet die Stadt um Ihr Verständnis.

Der Zugverkehr wir für ca. 24 Stunden am Samstag unterbrochen. Schienenersatzverkehr wird eingerichtet.

Das Land würde das Stellwerk Zweckel anteilig einmalig finanzieren

„Wir haben uns zwischenzeitlich über Finanzierungsmöglichkeiten zum Erhalt des Zweckeler Stellwerks gemacht,“ so Zweckels SPD-Vorsitzender Norbert Dyhringer. „Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt mit dem „Förderprogramm verkehrshistorische Kulturgüter“ Vereinen, Organisationen und Initiativen, die sich ehrenamtlich der Pflege von verkehrshistorischen Kulturgütern widmen bzw. deren satzungsmäßiger Zweck die Bewahrung und Präsentation dieser Güter ist, in diesem Jahr erstmalig Fördermittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro für Maßnahmen zur nachhaltigen Bewahrung und Präsentation verkehrshistorischer Kulturgüter zur Verfügung, die auch für Gladbeck in Anspruch genommen werden könnten.

Förderfähig sind Maßnahmen, die der Erhaltung, Instandsetzung und Präsentation der verkehrshistorischen Kulturgüter dienen. Ein besonderer Fokus soll auf schienengebundenen verkehrshistorischen Kulturgütern liegen. Die Mittel werden als Einzelzuschüsse für Anschaffungs-, Erhaltungs-, Instandsetzungs- und Präsentationsmaßnahmen gewährt, nicht aber für Honorare oder Personalkosten.

Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 40 Prozent und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; maximal bis zu 100.000 Euro je Einzelfall (d.h. ein noch zu gründender Förderverein müsste Eigenmittel in Höhe von mindestens rd. 43.000,- Euro selber aufbringen um 100.000 Euro als Landesförderung zu erhalten.

Allerdings müssen entsprechende Förderanträge schriftlich vor Maßnahmebeginn bis zum 31. Mai 2019 beim Ministerium eingereicht werden, was zurzeit aufgrund immer noch nicht von der DB-Netzagentur geäußerten Verkaufsabsichten/-modalitäten für dieses Jahr mehr möglich sein wird. Eine spätere Beantragung ist zwar auch noch möglich, eine Zuwendung aber nur dann, wenn noch nicht beantragte Mittel im Fördertopf geblieben sind.

Wir müssen nun weiterhin erst einmal abwarten, bis die Bahnflächenentwicklungsgesellschaft NRW der DB ihre angekündigte Machbarkeitsstudie vorlegt.“