Am 13.07.2017 beschloss der Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss die Ver- marktung des Schulgrundstücks der ehemaligen Willy-Brandt-Schule in Gladbeck-Zweckel an der Feldhauser Straße. Mit dem Erwerber und Vorhabenträger, der Jockenhöfer Grund- besitzgesellschaft mbH & Co. KG, wurden die Rahmenbedingungen für die Nachfolgenut- zung und Bebauung weitestgehend abgestimmt.

Auf dem ca. 9.700 qm großen Plangebiet soll nach Abriss der bestehenden Schul- und Ne- bengebäude ein SB-Lebensmittelmarkt (Vollsortimenter) mit ansprechender Architektur und verkehrstechnisch optimierter Stellplatzanlage entstehen. Der zukünftige Markt soll dann mit einer 1.500 qm großen Verkaufsfläche langfristig die wohnortnahe Versorgung der Bevölke- rung in Zweckel sichern.

Zusätzlich sind im nördlichen Teilbereich des Plangebiets zwei dreigeschossige Wohnge- bäude mit 24 öffentlich geförderten Wohnungen geplant, um das Angebot preisgünstiger Mietwohnungen im Stadtteil zu stärken.

5.4 Einzelhandelskonzept

Der Standort der ehemaligen Willy-Brandt- Schule war bislang räumlich nicht dem Zentralen Versorgungsbereich Nahversorgungszentrum Zweckel zugeordnet. In einer Stellungnahme zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Gladbeck kam der Gutachter1 im Rahmen der Überprüfung der Zentrenabgrenzung des Nahversorgungszentrums Zweckel zu folgendem Ergebnis.

Nach intensiver Auseinandersetzung mit den aktuell bestehenden örtlichen Strukturen im Stadtteil Zweckel ist festzustellen, dass sowohl die vorhandene Standortlage im Bereich des Zweckeler Marktes (Tunnelstraße), als auch die vorhandenen Strukturen entlang der Feld- hauser Straße jeweils die Anforderungen an einen Zentralen Versorgungsbereich im Sinne eines Nahversorgungszentrums erfüllen. Die im kommunalen Einzelhandelskonzept der Stadt Gladbeck vorgenommene Zweiteilung des Nahversorgungszentrums Zweckel ist unter Berücksichtigung aktueller Bewertungen des Rechtsbegriffes des „Zentraler Versorgungsbe- reich“ nicht mit der bestehenden (zweigeteilten) Zentrenabgrenzung vereinbar. Da die beiden in Rede stehenden Standortbereiche jeweils für sich betrachtet die Anforderungen an einen Zentralen Versorgungsbereich erfüllen, handelt es sich nach gutachterlicher Auffassung um zwei Zentrale Versorgungsbereiche. Im Ergebnis wird unter Berücksichtigung der tatsächli- chen örtlichen Verhältnisse im Stadtteil Zweckel empfohlen, zukünftig zwei Zentrale Versor- gungsbereiche (Nahversorgungszentren) auszuweisen, darunter für den Bereich Feldhauser Straße einen Zentralen Versorgungsbereich „Nahversorgungszentrum Zweckel Mitte“.