Das historische Stellwerk an der Haydenstr. 19 in Zweckel wird bald nicht mehr benötigt. Die Umstellung der Weichen und Signale erfolgt bei diesem mechanischen Stellwerk immer noch durch einen Doppeldrahtzug. Die maximale Stellentfernung beträgt bei Weichen 400 Meter (Spezialfälle bis 800 Meter), bei Signalen 1800 Meter. Nach 107 Jahren zuverlässiger Tätigkeit der dort beschäftigten Stellwärter erhält dieses in diesem Jahr einen modernen Ersatz in Form eines elektronischen und automatischen Stellwerks. Zurzeit werden dazu neben dem alten die Fundamente für einen Neubau gegossen; im Juli soll dann schon die Bestückung mit der erforderlichen Elektronik erfolgen. Dazu wird auch die Signaltechnik an den Gleisen und Bahnübergängen angepasst werden.

Das alte mechanische Stellwerk aus dem Jahr 1911, das landesweit nach seines Gleichen sucht, steht zu Recht in der städtischen Baudenkmalliste. Die Liste der Baudenkmäler in Gladbeck enthält 59 denkmalgeschützte Bauwerke auf dem Gebiet der Stadt Gladbeck. Diese Baudenkmäler sind in Teil A der Denkmalliste der Stadt Gladbeck eingetragen; Grundlage für die Aufnahme ist das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW).

Wir werden nun mit der Deutschen Bahn Kontakt aufnehmen, um zu erfahren, wie diese mit dem bahnhistorischen Denkmal umgehen will, wenn es in diesem Jahr außer Betrieb gesetzt werden wird.