Aktuell diskutiert der Stadtteil, in welcher Form das Stellwerk Zweckel erhalten und vor allem genutzt werden könnte. Kreativen Ideen sind und waren hier keinerlei Grenzen gesetzt. Eines muss aber bei allen Überlegungen an erster Stelle stehen, wie und für was ist das unter Denkmalschutz stehende Gebäude überhaupt aufgrund seiner Gestaltung nutzbar.

Aus diesem Grund haben wir uns an die Stadt Gladbeck gewandt, um ein paar grundsätzliche Antworten auf entscheidende Fragen zu erhalten.

So ist zum ersten festzustellen, dass die Nutzfläche im Stellwerkhäuschen nur wenige Quadratmeter beträgt. Detaillierte Informationen über die Größe der Innenfläche liegen bei der Stadt Gladbeck nicht vor. Bei einer Inaugenscheinnahme vor Ort wurde jedoch festgestellt, dass die denkmalgeschützten technischen Einrichtungen im Stellwerkhäuschen den Großteil in Anspruch nehmen. Es verbleibt nur eine sehr geringe Aufenthaltsfläche, die eine praktische Nutzung nahezu ausschließt. Wer sich selber einen Eindruck vom Innenraum machen möchte, dem sei das Video von Wolfgang Kariger empfohlen, das man bei YouTube unter https://www.youtube.com/watch?v=bcsXlKL4Kd8 ansehen kann.

Zur Größe des zum Stellwerkgebäude gehörigen Grundstücks ist zurzeit keine Information erhältlich, da es nicht parzelliert ist.

Oftmals wird im Stadtteil nachgefragt, ob in dem Gebäude z.B. eine Gastronomie betrieben werden könnte. Hier lautet die Antwort: Nein. Für den Betrieb einer Gastronomie in dem Stellwerk wären u. a. neben einem Gastraum der Einbau einer Küche mit Abstellraum sowie eine Toilettenanlage (die im Keller vorhandene einzelne Toilette wäre für eine gastronomische Nutzung nicht ausreichend) notwendig. Dies ist aufgrund der unter der oben beschriebenen geringen Aufenthaltsfläche ausgeschlossen, so dass eine eigenständige gastronomische oder anderweitige Nutzung nicht möglich ist.

Auch eine Außengastronomie könnte nur in Verbindung mit einem Anbau für Gastraum, Küche, Toilettenanlage pp. ermöglicht werden. Nach einer ersten Prüfung wären eine gastronomische Nutzung und die Errichtung eines Erweiterungsbaus gegenwärtig planungsrechtlich zudem unzulässig.

Allein für den Erhalt des Stellwerks als technisches Denkmal gibt es im Rahmen der Denkmalpflege spezielle „Förderprogramme” beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung sowie bei Landschaftsverband Westfalen Lippe.

Der SPD Ortsverein engagiert sich schon seit mehreren Jahren für den Erhalt dieses technischen Denkmals im Stadtteil. Aber auch wir müssen zusammenfassend feststellen, dass das Stellwerk aufgrund seiner Funktion als Zweckbau keinen Raum zu einer betriebswirtschaftlich sinnvollen, öffentlichen Nutzung bietet. Ja, planungs- und ordnungsrechtlich auch nicht möglich ist.

Von daher sind wir gespannt auf die Antwort der Deutschen Bahn, was sie als Eigentümer mit dem Gebäude vorhat und wie sie es als Denkmal erhalten will. Ob ein Förderverein diese Aufgabe übernehmen kann, sei dahingestellt. Dass die laufenden Kosten und der Unterhalt aber in irgendeiner Weise von den ehrenamtlichen Mitgliedern eines zu gründenden Vereins dann aufgebracht werden müssen, wäre eine große Herausforderung auch hinsichtlich sich aller daraus ergebenen Haftungsfragen.